Sie möchten eine Samtpfote in Ihre Familie aufnehmen? Toll! Wir möchten hier möglichst viele Fragen klären, die zukünftige Familien unserer Schützlinge betreffen. All unsere Katzen, die noch auf eine Familie warten, finden Sie unter Suchen ein Zuhause.

Haben Sie Fragen zu einer Samtpfote? Sie können uns gerne per Mail info@katzenhaus-freunde.ch kontaktieren.

Möchten Sie eine Katze besuchen und evtl. sogar adoptieren? Dann füllen Sie bitte das Antragsformular komplett aus. Klicken Sie dazu auf die Katze und dann auf den Button «Katze besuchen/adoptieren». Wir werden uns dann bald bei Ihnen melden.

Eine Katze adoptieren

Ablauf der Adoption

  • Zu aller erst sind Sie hier genau richtig: lesen Sie diese Seite aufmerksam durch.
  • Schauen Sie sich unsere Pfleglinge unter Suchen ein Zuhause an. Passt ein oder mehrere Pfleglinge zu Ihnen? Achten Sie nicht nur aufs Aussehen, auch vom Charakter her soll das neue Familienmitglied sich schliesslich einfügen.
  • Klicken Sie auf die Katze, welche sie interessiert und dort auf den Button «Katze besuchen/adoptieren». Füllen Sie das Formular vollständig aus. Wir werden uns bald bei Ihnen melden. Bei uns gilt: Wer zuerst den Antrag stellt, hat Vorrang – deshalb kann es manchmal auch zu Wartezeiten kommen.
  • Nach einer ersten Abklärung, werden Sie vom Pflegemami oder -papi kontaktiert und Sie dürfen einen Besuch in der Pflegestelle machen.
  • In der Pflegestelle stellt sich oft schnell heraus, ob der Pflegling mitkommen möchte oder nicht. Ist die Katze den neuen Menschen wohl gesinnt, müssen noch die Zweibeiner entscheiden: Einerseits müssen Sie natürlich sicher sein, dass es passt. Andererseits muss auch die Pflegestelle ganz sicher sein, dass ihr Pflegling in Zukunft bei Ihnen gut aufgehoben ist. Beide Parteien müssen sich nicht sofort entscheiden. Manchmal hilft es, eine Nacht darüber zu schlafen. Wir suchen schliesslich ein dauerhaftes Zuhause für unsere Katzen.
  • Muss der Pflegling noch in der Pflegestelle bleiben (z.B. weil das Kitten noch jünger als 12 Wochen ist), dann kann ein Reservationsvertrag gemacht werden.
  • Kann die Katze aber gleich ausziehen, dann wird direkt ein Kaufvertrag aufgesetzt. Nach Bar-Zahlung der Schutzgebühr können Sie Ihren neuen Schatz gleich mit nach Hause nehmen.
  • Nach einigen Monaten werden wir Sie eventuell kontaktieren für eine Nachkontrolle. Wir möchten möglichst viele unserer ehemaligen Schützlinge im neuen Zuhause besuchen. So können wir sicher gehen, dass die neue Familie gut harmoniert.

Unser Versprechen

Alle zu vermittelnden Katzen sind:

  • tierärztlich untersucht
  • FeLV (Leukose) getestet
  • Katzenschnupfen/-seuche und Leukose geimpft (Grundimmunisiert)
  • wenn nötig gegen Flöhe, Milben und andere Parasiten behandelt
  • entwurmt
  • notwendige Behandlungen wurden durchgeführt (Krankheitsbehandlung, Zahnbehandlung, notwendige Operationen, etc.)
  • gechippt und in der Tierdatenbank ANIS registriert
  • kastriert, sofern älter als 6 Monate. Bei Tieren, die unkastriert ausziehen, wird die Kastration im entsprechenden Alter streng kontrolliert.

Wir stehen dafür ein, dass unsere Pfleglinge so gesund wie möglich ins neue Zuhause ziehen. Ausnahmen bei den oben genannten Punkten werden klar kommuniziert.

Unsere Abgabebedingungen

Als Reserviert gilt eine Katze, sobald der Reservationsvertrag unterzeichnet und die Hälfte der Schutzgebühr bezahlt ist. Erst nach Unterzeichnung eines Schutzvertrages, sowie der vollständigen Bezahlung der Schutzgebühr dürfen unsere Katzen die Pflegestelle verlassen. Warum unsere Pfleglinge so viel kosten, wie sie eben kosten erklären wir weiter unten.

Katzen ohne Freilauf werden nur zu zweit oder in einen Haushalt abgegeben, in dem bereits andere Katzen leben. Tiere, die bereits einmal den Freigang geniessen durften, werden nicht als Wohnungskatzen abgegeben.

Jungtiere (Kitten) dürfen erst im Alter von 12 Wochen ausziehen. Wir sind überzeugt, dass es den Tieren schadet früher von der Mutter und (Stief-)Geschwistern getrennt zu werden. So haben sie genügend Zeit, um alles Nötige von Ihren Artgenossen in der Gruppe zu lernen.

Katzen, die nach Abgabe noch unter tierärtzlicher Betreuung stehen, überprüfen wir nach erfolgter Behandlung.

Wir versuchen möglichst viele der durch uns vermittelten Tiere im neuen Zuhause zu besuchen. Diese einmalige Nachkontrolle soll auch für die neuen Besitzer eine Möglichkeit sein, eventuelle Probleme anzusprechen.

Durch uns vermittelte Katzen dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden. Die Kastration bei Jungkatzen muss mit 6 Monaten erfolgen, was durch uns vertraglich kontrolliert wird.

Unsere Schutzgebühren

Für unsere Katzen, die ein neues Zuhause suchen, verlangen wir eine Schutzgebühr. Dies hat einen einfachen Grund: Wer ein Tier in seinem Heim aufnehmen möchte, soll sich dies zuerst genau überlegen. Ausserdem kosten Katzen auch nach dem Kauf: Futter, Streu und auch einmal ein Gang zum Tierarzt, sowie eine artgerechte Einrichtung.

Unsere Ausgaben sind bei jeder Katze unterschiedlich hoch, da die Katzen unterschiedlich lange bei uns sind. Manche Katzen kommen mit intaktem Impfschutz und gut gepflegt zu uns, andere müssen geimpft, gegen Parasiten behandelt, gesund gepflegt, medikamentös behandelt, kastriert oder operiert werden.

Wir finden aber, dass jede Samtpfote ein gutes Zuhause verdient hat. Anstatt für jede Katze die effektiven Kosten zu verlangen, haben wir folgende Schutzgebühren festgelegt, die für all unsere Pfleglinge gelten. Für uns ergibt sich daraus eine Mischrechnung und den Pfleglingen wird eine faire Chance auf eine neue Familie gegeben. All unsere Einnahmen werden wieder vollumfänglich für die Tiere eingesetzt.

effektive Kosten
(ohne spezielle Operation oder medizinische Behandlung)
Schutzgebühr
Kitten bis 6 Monate
ca. CHF 200.- bis CHF 370.-
CHF 290.-
Kätzin ab 6 Monate, kastriert
ca. CHF 310.- bis CHF 520.-
CHF 330.-
Kater ab 6 Monate, kastriert
ca. CHF 250.- bis CHF 450.-
CHF 300.-
Rassekatze mit Stammbaum, kastriert, jünger als 10 Jahre
ca. CHF 250.- bis CHF 520.-
CHF 500.-
Rassekatze mit Stammbaum, kastriert, älter als 10 Jahre
ca. CHF 250.- bis CHF 520.-
CHF 450.-

Rechnungs-Beispiel für die Ausgaben in einem Privathaushalt

Leukosetest / FIV Test
ca. CHF 50.- bis CHF 80.-
2x Katzenseuche/-schnupfen (Grundimmunisierung)
je ca. CHF 70.- bis CHF 90.-
2x Leukose (Grundimmunisierung)
je ca. CHF 50.- bis CHF 70.-
Parasiten-Behandlung bzw. Prophylaxe
ca. CHF 20.- bis CHF 40.-
Chippen und bei ANIS registrieren
ca. CHF 75.- bis CHF 120.-
Kastration
Kater ca. CHF 100.- bis CHF 150.-
Katze ca. CHF 200.- bis CHF 280.-

Das sind CHF 485.- bis CHF 840.- pro Katze!

In diesem Beispiel ist nicht enthalten: Tierarzt-Konsultationsgebühr, spezielle Behandlungen wie Zahnstein entfernen, Zähne ziehen, Krankheitsbehandlung (z.B. Durchfall, Schnupfen, etc.), Blutbild, Operationen, Futter, Katzenstreu, Spielzeug und vieles mehr.